PGR
– Pfarrgemeinderat
Vorsitzender: Wilfried Schmäing
Der
PGR ist ein von den wahlberechtigten Gliedern der Kirchengemeinde für vier
Jahre gewähltes synodales Gremium, das der Verwirklichung des Auftrages Christi
in seiner Kirche, insbesondere durch den Aufbau einer lebendigen Gemeinde,
dient (s. § 15 Synodalordnung). Neben den gewählten gibt es die amtlichen
Mitglieder. Das sind der Pfarrer oder der/die Pfarrbeauftragte und der Leitende
Priester und die Pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.Der PGR ist im
Bistum Limburg der Ort, an dem sich der synodale Weg (syn-odos, griech.:
gemeinsamer Weg) in der Gemeinde verwirklicht: Der mit der Leitung der Gemeinde
beauftragte Amtsträger (Pfarrer, oder ersatzweise Leitender Priester und
der/die Pfarrbeauftragte) und die von der Gemeinde gewählten
Mandatsträger/innen stehen sich im synodalen Dialog gegenüber. Gemeinsam nehmen
sie die Verantwortung des gesamten Gottesvolkes für die Sendung der Kirche
wahr. In der Synodalordnung heißt es: „Der Pfarrer und die übrigen Mitglieder
informieren sich gegenseitig als Dialogpartner, beraten über alle
Angelegenheiten der Gemeinde, fassen gemeinsam Beschlüsse und tragen gemeinsam
Sorge für deren Durchführung“. Der Pfarrgemeinderat wählt den
Vermögensverwaltungsrat. Für bestimmte Sachgebiete und zur Erfüllung besonderer
Aufgaben kann der PGR Sachausschüsse bilden (wie z.B. Ausschüsse zu Liturgie,
Bildungsarbeit, Jugend- oder Eine-Welt-Arbeit, u.a.) oder Einzelpersonen
beauftragen, die jeweils im Auftrag des PGRes handeln und deren
Beratungsergebnisse grundsätzlich durch Beschlussfassung durch den PGR wirksam
werden.
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