PGR – Pfarrgemeinderat

 

Vorsitzender: Wilfried Schmäing

 

Der PGR ist ein von den wahlberechtigten Gliedern der Kirchengemeinde für vier Jahre gewähltes synodales Gremium, das der Verwirklichung des Auftrages Christi in seiner Kirche, insbesondere durch den Aufbau einer lebendigen Gemeinde, dient (s. § 15 Synodalordnung). Neben den gewählten gibt es die amtlichen Mitglieder. Das sind der Pfarrer oder der/die Pfarrbeauftragte und der Leitende Priester und die Pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.Der PGR ist im Bistum Limburg der Ort, an dem sich der synodale Weg (syn-odos, griech.: gemeinsamer Weg) in der Gemeinde verwirklicht: Der mit der Leitung der Gemeinde beauftragte Amtsträger (Pfarrer, oder ersatzweise Leitender Priester und der/die Pfarrbeauftragte) und die von der Gemeinde gewählten Mandatsträger/innen stehen sich im synodalen Dialog gegenüber. Gemeinsam nehmen sie die Verantwortung des gesamten Gottesvolkes für die Sendung der Kirche wahr. In der Synodalordnung heißt es: „Der Pfarrer und die übrigen Mitglieder informieren sich gegenseitig als Dialogpartner, beraten über alle Angelegenheiten der Gemeinde, fassen gemeinsam Beschlüsse und tragen gemeinsam Sorge für deren Durchführung“. Der Pfarrgemeinderat wählt den Vermögensverwaltungsrat. Für bestimmte Sachgebiete und zur Erfüllung besonderer Aufgaben kann der PGR Sachausschüsse bilden (wie z.B. Ausschüsse zu Liturgie, Bildungsarbeit, Jugend- oder Eine-Welt-Arbeit, u.a.) oder Einzelpersonen beauftragen, die jeweils im Auftrag des PGRes handeln und deren Beratungsergebnisse grundsätzlich durch Beschlussfassung durch den PGR wirksam werden.

 

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