Kleines
Begriffslexikon
des Kirchen- und
Synodalrechts
Wenn es um
strukturelle und organisatorische Fragen unseres Gemeindelebens geht, fliegen
uns oft viele verwirrende Begrifflichkeiten um die Ohren. Um ein wenig Klarheit
zu schaffen, sind im Folgenden die wichtigsten Begriffe mit einer Definition
aufgeführt.
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Pfarrei: |
Die Pfarrei ist der Ort, in dem Christen leben und
ihre Seelsorge koordinieren. |
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Pfarrgemeinderat:
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Die
Pfarrei wird von einem Amtsträger in enger Zusammenarbeit mit dem
demokratisch gewählten Vertretungsgremium geleitet. Dieses Gremium ist der
Pfarrgemeinderat (PGR). |
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Pfarrer: |
Der
Pfarrer ist der Hirte der ihm übertragenen Pfarrei; er nimmt die Seelsorge
für die ihm anvertraute Gemeinschaft unter der Autorität des Diözesanbischofs
wahr. |
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Pfarrbeauftragte/r:
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Wenn
in Pfarreien das Amt des Pfarrers auf Dauer vakant ist, beauftragt der
Bischof eine/n pastorale/n Mitarbeiter/in, einen Diakon oder eine andere
Person mit der Wahrnehmung von Aufgaben der pfarrlichen
Seelsorge; diese beauftragte Person wird Pfarrbeauftragte/r genannt. |
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Leitender
Priester: |
Wenn
in Pfarreien das Amt des Pfarrers auf Dauer vakant ist, bestellt der Bischof
einen die pfarrliche Seelsorge leitenden Priester.
Ihm ist ein/e Pfarrbeauftragte/r zugeordnet, die/der vor Ort Aufgaben der pfarrlichen Seelsorge übernimmt. |
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Bezugsperson:
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Bezugspersonen
nehmen vor Ort gemeindliche Verantwortung wahr und sind in besonderer Weise
für seelsorgliche Belange ansprechbar. |
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Pastoraler
Raum: |
Um
die Seelsorge durch gemeinsames Handeln zu fördern, können mehrere
benachbarte Pfarreien zu besonderen Zusammenschlüssen vereinigt werden. Die
Pastoralen Räume sind im Bistum Limburg auf zweierlei Weise organisiert: entweder
als eine Einheit der Zusammenarbeit von mehreren Pfarreien oder als eine Pfarrei mit mehreren Orten kirchlichen
Lebens. |
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Pastoralausschuss:
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Der
Pastoralausschuss (PastA) ist das Leitungsgremium
des Pastoralen Raums. In den Pastoralausschuss entsendet jeder PGR seine
Vertreter. Außerdem wählen die hauptamtlich pastoralen Mitarbeiter und -innen einen Vertreter. Unter der Leitung des gewählten
Sprechers und des vom Bischof bestimmten Leiters entscheidet der
Pastoralausschuss über wesentliche pastorale Anliegen aller beteiligten
Pfarreien. |
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Priesterlicher
Leiter: |
Der
Priesterliche Leiter leitet den Pastoralen Raum kraft seiner Weihe und seiner
Beauftragung durch den Bischof. Entsprechend der Situation des Pastoralen
Raumes stehen dem Priesterlichen Leiter Priester, Diakone, Pastoralreferenten
und Gemeindereferenten als pastorale Mitarbeiter zur Seite. Der Priesterliche
Leiter leitet den Pastoralen Raum im Zusammenwirken mit dem
Pastoralausschuss. |
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Verwaltungsrat:
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Eine Pfarrei ist auch eine Körperschaft
öffentlichen Rechts und hat ihre eigene Vermögensverwaltung. Diese Gemeinschaft
heißt dann "Kirchengemeinde“ und wird vom Vermögens- und Verwaltungsrat
geleitet. Dieser Verwaltungsrat wird zum Beginn der Amtszeit vom jeweiligen
Pfarrgemeinderat gewählt und arbeitet dann selbstständig. |
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AG
der Verwaltungsräte: |
Auch
die Verwaltungsräte bilden ein Gremium im pastoralen Raum. Da aber die
Kirchengemeinden in Verwaltungsfragen selbstständig sind, ist dies kein
Entscheidungsgremium, sondern ein Koordinationsgremium. Die Versammlung der
Vertreter der Verwaltungsräte heißt im Bistum Limburg: Arbeitsgemeinschaft
der Verwaltungsräte. |
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Pastoralreferent/in:
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Ein/e Pastoralreferent/in hat das universitäre
Theologiestudium mit dem Diplom und die praktische Ausbildungszeit mit der
II. Dienstprüfung erfolgreich abgeschlossen. Er/Sie kann sowohl als
Pfarrbeauftragte/r, als Bezugsperson oder als hauptamtliche/r pastorale/r
Mitarbeiter/in eingesetzt werden. |
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Gemeindereferent/in: |
Ein/e
Gemeindereferent/in hat das Studium der praktischen Theologie an der
Fachhochschule oder im Theologischen Fernkurs mit dem Diplom und die
Ausbildungszeit mit der II. Dienstprüfung erfolgreich abgeschlossen. Er/Sie
kann sowohl als Pfarrbeauftragte/r, als Bezugsperson oder als hauptamtliche/r
pastorale/r Mitarbeiter/in eingesetzt werden. |
Übrigens:
Die Grundlage für die Strukturen und die Bezeichnungen ist einerseits das
katholische Kirchenrecht (CIC = Codex Iuris Canonici), das weltweit für katholische Christen gilt.
Andererseits sind die Synodalordnung des Bistums Limburg und deren ergänzende
Statuten ausschlaggebend. Die Statuten erhalten mit ihrer Veröffentlichung im
Amtsblatt rechtliche Relevanz und sind für die Pfarreien des Bistums Limburg
verpflichtend.