Kleines Begriffslexikon
des Kirchen- und Synodalrechts

C:\Dokumente und Einstellungen\user\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\Content.IE5\6V9GG1KO\MCj04042630000[1].wmfWenn es um strukturelle und organisatorische Fragen unseres Gemeindelebens geht, fliegen uns oft viele verwirrende Begrifflichkeiten um die Ohren. Um ein wenig Klarheit zu schaffen, sind im Folgenden die wichtigsten Begriffe mit einer Definition aufgeführt.

 

Pfarrei:

Die Pfarrei ist der Ort, in dem Christen leben und ihre Seelsorge koordinieren.

Pfarrgemeinderat:

Die Pfarrei wird von einem Amtsträger in enger Zusammenarbeit mit dem demokratisch gewählten Vertretungsgremium geleitet. Dieses Gremium ist der Pfarrgemeinderat (PGR).

Pfarrer:

Der Pfarrer ist der Hirte der ihm übertragenen Pfarrei; er nimmt die Seelsorge für die ihm anvertraute Gemeinschaft unter der Autorität des Diözesanbischofs wahr.

Pfarrbeauftragte/r:

Wenn in Pfarreien das Amt des Pfarrers auf Dauer vakant ist, beauftragt der Bischof eine/n pastorale/n Mitarbeiter/in, einen Diakon oder eine andere Person mit der Wahrnehmung von Aufgaben der pfarrlichen Seelsorge; diese beauftragte Person wird Pfarrbeauftragte/r genannt.

Leitender Priester:

Wenn in Pfarreien das Amt des Pfarrers auf Dauer vakant ist, bestellt der Bischof einen die pfarrliche Seelsorge leitenden Priester. Ihm ist ein/e Pfarrbeauftragte/r zugeordnet, die/der vor Ort Aufgaben der pfarrlichen Seelsorge übernimmt.

Bezugsperson:

Bezugspersonen nehmen vor Ort gemeindliche Verantwortung wahr und sind in besonderer Weise für seelsorgliche Belange ansprechbar.

Pastoraler Raum:

Um die Seelsorge durch gemeinsames Handeln zu fördern, können mehrere benachbarte Pfarreien zu besonderen Zusammenschlüssen vereinigt werden. Die Pastoralen Räume sind im Bistum Limburg auf zweierlei Weise organisiert: entweder als eine Einheit der Zusammenarbeit von mehreren Pfarreien oder als eine Pfarrei mit mehreren Orten kirchlichen Lebens.

Pastoralausschuss:

Der Pastoralausschuss (PastA) ist das Leitungsgremium des Pastoralen Raums. In den Pastoralausschuss entsendet jeder PGR seine Vertreter. Außerdem wählen die hauptamtlich pastoralen Mitarbeiter und -innen einen Vertreter. Unter der Leitung des gewählten Sprechers und des vom Bischof bestimmten Leiters entscheidet der Pastoralausschuss über wesentliche pastorale Anliegen aller beteiligten Pfarreien.

Priesterlicher Leiter:

Der Priesterliche Leiter leitet den Pastoralen Raum kraft seiner Weihe und seiner Beauftragung durch den Bischof. Entsprechend der Situation des Pastoralen Raumes stehen dem Priesterlichen Leiter Priester, Diakone, Pastoralreferenten und Gemeindereferenten als pastorale Mitarbeiter zur Seite. Der Priesterliche Leiter leitet den Pastoralen Raum im Zusammenwirken mit dem Pastoralausschuss.

 

Verwaltungsrat:

Eine Pfarrei ist auch eine Körperschaft öffentlichen Rechts und hat ihre eigene Vermögensverwaltung. Diese Gemeinschaft heißt dann "Kirchengemeinde“ und wird vom Vermögens- und Verwaltungsrat geleitet. Dieser Verwaltungsrat wird zum Beginn der Amtszeit vom jeweiligen Pfarrgemeinderat gewählt und arbeitet dann selbstständig.

AG der Verwaltungsräte:

Auch die Verwaltungsräte bilden ein Gremium im pastoralen Raum. Da aber die Kirchengemeinden in Verwaltungsfragen selbstständig sind, ist dies kein Entscheidungsgremium, sondern ein Koordinationsgremium. Die Versammlung der Vertreter der Verwaltungsräte heißt im Bistum Limburg: Arbeitsgemeinschaft der Verwaltungsräte.

 

Pastoralreferent/in:

Ein/e Pastoralreferent/in hat das universitäre Theologiestudium mit dem Diplom und die praktische Ausbildungszeit mit der II. Dienstprüfung erfolgreich abgeschlossen. Er/Sie kann sowohl als Pfarrbeauftragte/r, als Bezugsperson oder als hauptamtliche/r pastorale/r Mitarbeiter/in eingesetzt werden.

Gemeindereferent/in:

Ein/e Gemeindereferent/in hat das Studium der praktischen Theologie an der Fachhochschule oder im Theologischen Fernkurs mit dem Diplom und die Ausbildungszeit mit der II. Dienstprüfung erfolgreich abgeschlossen. Er/Sie kann sowohl als Pfarrbeauftragte/r, als Bezugsperson oder als hauptamtliche/r pastorale/r Mitarbeiter/in eingesetzt werden.


Übrigens: Die Grundlage für die Strukturen und die Bezeichnungen ist einerseits das katholische Kirchenrecht (CIC = Codex Iuris Canonici), das weltweit für katholische Christen gilt. Andererseits sind die Synodalordnung des Bistums Limburg und deren ergänzende Statuten ausschlaggebend. Die Statuten erhalten mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt rechtliche Relevanz und sind für die Pfarreien des Bistums Limburg verpflichtend.